FahrRad Obersulm - Radkultur in Obersulm

Radverkehrskonzept für Obersulm
Das Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, den Radverkehr bis zum Jahre 2030 zu verdoppeln. Im Umkehrschluss soll sich die Zahl an Individualfahrten im eigenen Auto deutlich verringern. Folglich ergibt sich ein positiver Effekt für das Klima und auch für die Gesundheit der Bevölkerung. Gerade im Pendlerverkehr zur Arbeit oder Freizeitaktivitäten gibt es großes Potenzial.
Auch die Gemeinde Obersulm möchte ihren Beitrag zur Erreichung der Landesziele leisten. Zur Erarbeitung von verschiedenen Maßnahmen für die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs in der Gemeinde hat der Gemeinderat am 23.10.2023 ein Radverkehrskonzept beschlossen. Einzelne Maßnahmenplanungen wurden bereits angestoßen.
Radverkehrskonzept der Gemeinde Obersulm
PDF (26,96 MB)
Maßnahmenkatalog Radverkehrskonzept
PDF (11,26 MB)
Maßnahmenkatalog Radverkehrskonzept Pläne
PDF (13,50 MB)
Umsetzung Radverkehrskonzept
Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss zur Radverkehrskonzepterstellung vom 22.03.2021 den Grundstein für eine zukunftsweisende Radinfrastruktur gelegt. Um das Fahrrad als klimaschonende Alternative zum PKW zu etablieren, muss hierfür im Verkehrssektor eine entsprechende Wegeplanung entstehen.
Das vom Regierungspräsidium Stuttgart mit 50% geförderte Radverkehrskonzept für Obersulm zeigt auf, wo in Obersulm dringender Handlungsbedarf in der Radinfrastruktur besteht. Ziel dabei ist es, die Fahrt mit dem Fahrrad sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten. Im Idealfall etabliert sich das Fahrrad als echte Alternative zum PKW, wodurch auch die Akzeptanz für den Radverkehr gestärkt wird. Vor allem für den sicheren Schulweg ist dies von großer Bedeutung, da das Fahrrad für Schülerinnen und Schüler der Grundstein zu einem selbständigen Schulalltag ist. Dies funktioniert nur, wenn die Radverkehrswege dementsprechend ausgebaut werden.
Maßnahme Sulm als grünes Band mit Rad- und Fußweg "Sulmaue" zwischen Affaltrach und Willsbach

Die projektierte Radverbindung in der Sulmaue zwischen Affaltrach und Willsbach ist die erste Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept der Gemeinde Obersulm, die nun in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll.
Durch das Radverkehrskonzept hat die Gemeinde Obersulm die Grundvoraussetzungen zur Antragsstellung auf Fördermittel im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erfüllt. In Kombination mit dem Sonderprogramm Stadt + Land können Maßnahmen in der Radverkehrsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Maßnahme „Ertüchtigung und Ausbau des Rad- und Fußwegs auf dem Verbandssammler entlang der Sulmaue von Willsbach nach Affaltrach“ wurde im Frühjahr 2024 positiv im LGVFG aufgenommen und es kann nun der Folgeantrag bei der LGVFG + Stadt und Land gestellt werden.
Der Rad- und Fußweg entlang der Sulm ist schon heute eine wichtige und stark frequentierte überregionale Radverkehrsverbindung. Dies zeigen die Auswertungen der GPS-Daten vom STADTRADELN sowie der steigende Schülerverkehr. Grundlegend gilt es bei wichtigen Radverkehrsverbindungen, den Rad- und Fußverkehr zu entflechten um Konfliktsituationen zu vermeiden. In seiner Sitzung vom 21.10.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein getrennter Rad- und Fußweg mit einem Grünstreifen als Trennung in der Mitte entstehen soll.
Maßnahme Radschnellverbindung RS 23 Neckarsulm-Weinsberg-Obersulm
RS 23 Pressebericht des Regierungspräsidium Stuttgart zum Radschnellweg.
Projektbeschreibung:
Als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsraums Heilbronn-Neckarsulm streben Land, Landkreis sowie die Städte Heilbronn und Neckarsulm die Umsetzung einer Radschnellverbindung in Nord-Süd-Richtung von Bad Wimpfen über Neckarsulm nach Heilbronn an.
Radschnellverbindungen sind neue überörtliche Netzelemente für den Alltagsverkehr in Verdichtungsräumen. Sie werden im Zuge wichtiger Alltagspendlerachsen eingesetzt, um Verkehrsverlagerungen zugunsten des Radverkehrs zu erreichen und so die Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schiene zu entlasten. Charakteristisch für Radschnellverbindungen ist eine möglichst bevorrechtigte oder kreuzungsfreie Führung, somit verringerte Wartezeiten und erhöhte Reisegeschwindigkeiten sowie eine auf große Radverkehrsmengen ausgelegte Breite.
Die Radschnellverbindung Bad Wimpfen - Neckarsulm - Heilbronn ist eine von drei Leuchtturmprojekten des Landes, für die das Land die Baulastträgerschaft übernommen hat. Das Land dokumentiert damit die Bedeutung der Radschnellverbindungen für eine neue Radkultur in Baden-Württemberg.
Sachstand:
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hat das Land auf Grundlage des vorhandenen Radwegenetzes, der bestehenden Restriktionen sowie der vorhandenen Potenziale (z. B. Einpendlerzahlen in die Städte Heilbronn und Neckarsulm) verschiedene Trassenvarianten für die Umsetzung einer Radschnellverbindung untersucht, bewertet und anschließend gegenübergestellt. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass für eine Radschnellverbindung grundsätzlich ein entsprechendes Potential gegeben ist.
Die westliche Trasse „Neckar“ (entlang des Neckars bzw. des Neckarkanals) wurde in der Vorplanung vertiefter untersucht.
Das Land hat jetzt die Entwurfsplanung für die Radschnellverbindung Bad Wimpfen - Neckarsulm - Heilbronn aufgenommen.
Die Umsetzung von leistungsfähigen Anbindungen an die Radschnellverbindung liegt in kommunaler Zuständigkeit.
Maßnahme Radabstellanlagen
Standorte der Radabstellanlagen in Obersulm:
- Freibad Obersulm, Silbergrubenstr.61
Realschule Obersulm, Pezalozzistraße 37
- Grundschule Eschenau, Bahnhofstraße 30
- Kelter Eichelberg, Kelterstraße 29
- Michael-Beheim-Schule, Michael-Beheim-Straße 50
- Paul-Diestelbart-Gymnasium, Mühlrainstraße 51
- Rathausplatz + Bücherei + Kindergarten, Bernhardstraße 1
- Halle Eschenau, Bahnhofstraße 30
- Halle Affaltrach, Michelbach Straße 4
- Kiga Bahnhoffußweg, Bahnhoffußweg 5
- Halle Sülzbach, Weinbergstraße 1
- Marktplatz Willsbach, Marktplatz
- Sportplatz Willsbach + Spielplatz, Brückenstraße
- Grundschule Affaltrach, Hegelstraße 15
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