Kommunale Wärmeplanung

Freiwillige Erstellung einer Planung für die gesamte Gemeinde
Im Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist die kommunale Wärmeplanung verankert. Durch eine kommunale Wärmeplanung können alle Kommunen in Baden-Württemberg einen Fahrplan hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 erarbeiten. Diese Strategie berücksichtigt die aktuelle Situation im Gebäudebestand und in der Versorgungsstruktur. In Kombination mit einer umfassenden Erhebung der vorhandenen Potenziale an erneuerbaren Energien wird dann ein Zielszenario entwickelt. Dieses beschreibt, wo in der Kommune welche Wärmeversorgungsstruktur in den nächsten Jahrzehnten weiter ausgebaut wird. Die kommunale Wärmeplanung legt den Grundstein für eine zukunftsweisende Wärmeversorgung im Gemarkungsgebiet von Obersulm. Sie sollte als Chance für die Gemeinde Obersulm und Ihrer Bewohner gesehen werden, systematisch die Wärmeversorgung klimaneutral umzubauen.
Freiwillige Kommunale Wärmeplanung in Obersulm
Mit Beschluss der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2023 wurde die Verwaltung dazu ermächtigt, eine freiwillige kommunale Wärmeplanung nach Maßgabe des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg zu erstellen. Im Nachgang dazu wurde der Förderantrag für die Wärmeplanerstellung beim PTKA (Projektträger Karlsruhe) gestellt.
Der Planungshorizont und der Förderzeitraum erstrecken sich über 12 Monate. Damit werden die Ergebnisse bis November 2025 fertiggestellt. Im Projektablauf sind verschiedene Akteursbeteiligungen für die Einbindung der Bevölkerung und des Gemeinderates geplant.
Kommunale Wärmeplanung Obersulm: Offenlage Zwischenergebnisse
Die Gemeinde Obersulm legt im Rahmen der freiwilligen Kommunalen Wärmeplanung (KWP) Steckbriefe zu Ortsteilen/Quartieren, Eignungsgebieten und Maßnahmen offen. Bürgerinnen und Bürger können den aktuellen Arbeitsstand einsehen und Hinweise einreichen.
Rückmeldefrist: bis 09.03.2026.
Bürgerbeteiligung: Offenlage der Steckbriefe zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) Obersulm
Die Gemeinde Obersulm veröffentlicht im Rahmen der Bürgerbeteiligung Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Mit der Offenlage sollen die bisherigen Erkenntnisse transparent gemacht und Hinweise aus der Bürgerschaft frühzeitig aufgenommen werden.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, mit dem untersucht wird,
- wie die Wärmeversorgung in Obersulm heute aufgestellt ist,
- welche Potenziale für erneuerbare Wärme, Energieeinsparung und Wärmenetze bestehen und
- welche Maßnahmen geeignet sind, die Wärmeversorgung schrittweise klimafreundlicher und zukunftssicher zu gestalten.
In Obersulm wird die KWP freiwillig nach dem Landesrecht Baden-Württemberg durchgeführt. Sie dient als fachliche Orientierung und Arbeitsgrundlage für die nächsten Schritte (z. B. Vertiefungsuntersuchungen, Projektentwicklung, ggf. Machbarkeitsstudien).
Zuständigkeiten
- Auftraggeberin / verantwortliche Stelle: Gemeinde Obersulm
- Fachliche Erstellung: GEO DATA GmbH (im Auftrag der Gemeinde)
Welche Unterlagen werden veröffentlicht?
Offengelegt werden Steckbriefe zu:
- Gemeinde und Ortsteilen/Quartieren (Kennzahlen, Karten, Einordnung je Gebiet)
- Eignungsgebieten (gebietsbezogene Erstbewertung als Grundlage für weitere Prüfungen)
- Maßnahmen (Vorschläge zur weiteren Bearbeitung und Umsetzung)
Hinweis zur Einordnung
Die dargestellten Eignungs- und Prüfbereiche sind keine rechtsverbindlichen Festsetzungen und keine Detailplanung. Sie dienen als Arbeits- und Diskussionsgrundlage für die nächsten Planungsschritte.
Insbesondere gilt:
- Aus den Unterlagen folgt keine Anschluss-, Umrüst- oder Duldungspflicht.
- Es handelt sich um einen Zwischenstand, der im weiteren Prozess angepasst und präzisiert werden kann.
Zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung wird ein umfangreicher Bericht mit Daten und Kartenmaterial zur Verfügung gestellt.
Was können Bürgerinnen und Bürger jetzt beitragen?
Willkommen sind Hinweise und Ergänzungen, z. B. zu:
- geplanten Bau-/Sanierungsvorhaben oder Quartiersentwicklungen,
- größeren Wärmebedarfen (z. B. öffentliche Gebäude, Betriebe) oder Abwärmepotenzialen,
- lokalen Randbedingungen (z. B. Platzverhältnisse, sensible Nutzungen, Lärm-/Schutzbedarfe),
- Plausibilität von Karten, Gebietszuschnitten und Annahmen.
Bitte nennen Sie möglichst das betroffene Gebiet/den Ortsteil (gemäß Steckbrief) und beschreiben Sie Ihren Hinweis kurz und konkret.
Rückmeldefrist
Hinweise können bis einschließlich 09.03.2026 eingereicht werden.
Datenschutz
Die Steckbriefe enthalten überwiegend aggregierte Auswertungen und kartografische Darstellungen. Bitte übermitteln Sie in Ihrer Rückmeldung keine sensiblen personenbezogenen Daten, die für die fachliche Prüfung nicht erforderlich sind. Eingehende Hinweise werden zum Zweck der Bearbeitung der Kommunalen Wärmeplanung verarbeitet.
Kontakt
Rückmeldungen zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) Obersulm
Ansprechpartner: Tobias Eich
E-Mail:t.aich@geodata-gmbh.de
Betreff-Empfehlung: „KWP Obersulm – Hinweis Bürgerbeteiligung“
Frist: 09.03.2026
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