Randstreifenprogramm

1992 hat der Gemeinderat in Obersulm Richtlinien zur Förderung von Ackerrandstreifen und Gewässerrandstreifen beschlossen.
Ackerrandstreifen sind bewirtschaftete Randbereiche von Äckern, auf denen Ackerwildkräuter wachsen. Sie können bei starkem Regen Wasser aufnehmen und Lößboden auffangen.
Gewässerrandstreifen sind mindestens fünf Meter breit und dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer. Sie schützen das Gewässer vor schädlichen Stoffeinträgen und sind wertvolle Pufferflächen, die Dünger und Pflanzenschutzmittel aus angrenzenden intensiv genutzten Flächen filtern. Zudem bieten sie ein höheres Wasserrückhaltevermögen bei Hochwasser.
Sowohl Acker- als auch Gewässerrandstreifen schaffen eine Verbesserung der Lebensraumsituation für Pflanzen und Tiere in der freien Landschaft, sowie ein abwechslungsreiches Landschaftsbild mit erhöhtem Erholungswert. Sie dienen dem Natur- und Artenschutz und stellen einen wichtigen Beitrag zum Biotopverbund dar.
Die Randstreifen dürfen nur extensiv bewirtschaftet werden, sollen 1-2 Mal jährlich gemäht werden und es dürfen keine Pflanzenschutz- und Düngemittel verwendet werden.
Die Bewirtschaftung der Randstreifen wird mit 9,71 €/ar jährlich bezuschusst. Derzeit sind in Obersulm in etwa 90.000 m² Randstreifen angelegt.
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