Nutzung von Windenergie

Windkraftanlagen
Der Gemeinderat Obersulm hat sich mit der Windenergienutzung in Obersulm befasst. Durch das Wind-an-Land-Gesetz sollen bundesweit 2,0 % der Fläche für die Windenergienutzung vorgesehen werden. Das Land Baden-Württemberg hat dieses Ziel mit 1,8 % der Landesfläche abgeleitet und die jeweiligen Regionalverbände bis September 2025 beauftragt, das Flächenziel gleichmäßig in den Regionalverbänden und diese wiederum gleichmäßig in der Region aufzuteilen. Aufgrund dieser neuen Ziele, Vorgaben und Zuständigkeiten hat der Gemeinderat am 27. Februar 2023 beschlossen, das Verfahren „Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von möglichen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen für den Verwaltungsraum Obersulm-Löwenstein“ einzustellen.
Diese Vorgabe von 1,8 % der Gebietsfläche hat die Gemeinde Obersulm durch eine bestehende und eine in Genehmigung befindliche Windenergieanlage im Gewann „Klank“ ungefähr zur Hälfte erreicht.
Im Jahresbericht der Netze BW wurde der Strombedarf sowie die regenerative Eigenerzeugung in der Gemeinde Obersulm vorgestellt. Im Zuge der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Obersulm wurden diese Zahlen aktualisiert, so dass die Gemeinde Obersulm derzeit ihren Strombedarf von rund 44,42 GWh/a zu rund 15 % durch regenerative Erzeugungsanlagen im Gemeindegebiet selber deckt.
Für eine bilanzielle Energieautarkie isoliert im Stromsektor (ohne Berücksichtigung der noch viel größeren Energiebedarfe bei der Wärme und im Verkehr) ist daher noch ein weiterer Ausbau von Sonne und Wind erforderlich.
Daher ist im integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Obersulm als Handlungsfeld 1.3 der weitere Ausbau der Windenergie als eine wesentliche Maßnahme enthalten.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat am 27. Juni 2023 eine erste Suchraumkulisse für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans vorgestellt, welche jedoch noch einige Abgrenzungsschwächen aufweist (unter anderen wurden Einzelgehöfte nicht berücksichtigt). Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH Bürgerwindpark Hohenlohe, welche die Windenergieanlagen des Windparks Bretzfeld-Obersulm betreibt, hat diese erste Suchraumkulisse für das Gemeindegebiet Obersulm bewertet und kommt zur Schlussfolgerung:
- Windenergienutzung im Eschenauer „Paradies“ erscheint aufgrund der aus Schallschutzgründen erforderlichen Abstände zu Eschenau, dem Wochenendhausgebiet „Killingerberg“ sowie dem Friedrichshof und der dort bestehenden Vorbelastung durch den Windpark Bretzfeld-Obersulm als nicht möglich. Zudem befindet sich der Standort im FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet und in Nähe zum „Ruheforst“.
- Aufgrund der Abstände erscheint eine einzelne Windenergieanlage am Föhrenberg in Willsbach zwar möglich, aufgrund der schwer erschließbaren Topografie sowie der Höhenlage ist dieser Standort jedoch von geringer Wirtschaftlichkeit.
- Am Standort „Hirschberg“ zwischen Willsbach und Dimbach erscheint eine Windenergienutzung unter Berücksichtigung von Waldbiotopen, Wochenendhausgebieten und dem geplanten Waldkindergarten möglich zu sein. Insgesamt sind hier voraussichtlich zwei Windenergieanlagen möglich. Zudem liegt der Standort direkt an der Kreisstraße K2128 zur Erschließung.
Für die Eingrenzung der Standorte wurden folgende vorläufige Kriterien angewandt:
- 800 m zu Wohnbauflächen und Wochenendhausgebieten
- 500 m zu Einzelgehöften und zum geplanten Waldkindergarten
- Topografie und Anhaltspunkte aus dem Windatlas BW
Die Abstandskriterien wurden anhand der Vorgaben der TA Lärm für die einzelnen Gebietstypen ermittelt. Konkrete Anlagenstandorte werden voraussichtlich im weiteren Planungsverfahren deutlich größere Abstände zur Bebauung aufweisen. Zudem beträgt der Abstand der Schutzhütte „Beerlesspitz“ mehr als 500 m und zum Waldlehrpfad mehr als 300 m.
Der ermittelte Standort ist zudem bei der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken als Suchraum ohne hochrangigen Konflikt vorgesehen.
Bei einer Erschließung des Standortes „Hirschberg“ könnte die Gemeinde Obersulm zur „Stromplusgemeinde“ werden und aufgrund der Verpachtung der Grundstücke zusätzliche Pachteinnahmen in der Größenordnung von rund 70.000 bis 80.000 € je Windenergieanlage im Jahr generieren. Über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde oder deren Eigenbetrieb kann weitere Wertschöpfung generiert werden. Ausgleichsmaßnahmen und Einnahmen aus der Landschaftsbildabgabe (siehe Renaturierung Seebächle) können zudem weitere positive Naturschutzmaßnahmen in der Gemeinde Obersulm ermöglichen.
Windenergie + Photovoltaik auf Gemarkung Obersulm
Windpark Bretzfeld-Obersulm: WEA IV
- Rotordurchmesser: 175 m
- Nabenhöhe: 179 m
- Nennleistung: 6.800 kW
- Stromerzeugung: ca. 16,1 Mio. kWh pro Jahr
- Versorgung: Strom für ca. 5.000 Durchschnittshaushalte jährlich
- Investitionskosten: ca. 12,4 Mio.€
- Geplante Inbetriebnahme: Mitte 2027
- Netzanschluss: Umspannwerk Finsterrot
Windpark Bretzfeld-Obersulm: WEA III
- Rotordurchmesser: 149 m
- Nabenhöhe: 164 m
- Stromerzeugung: ca. 12 Mio. kWh pro Jahr
- Versorgung: Strom für ca. 3.300 Durchschnittshaushalte jährlich
- CO₂-Einsparung: ca. 6.100 Tonnen pro Jahr
- Netzanschluss: über Kabeltrasse (Trassenlänge: 7,8 km) ins Umspannwerk in der Maybachstraße, Affaltrach
Windpark Bretzfeld-Obersulm - Ausgleichsmaßnahmen
- 1,6 ha Ersatzaufforstung
- 1,9 ha Waldaufwertung
- Artenschutzmaßnahmen: Anbringung von insgesamt 85 Nistkästen und Fledermaushöhlen, 19 Ersatzgewässer Gelbbauchunke, 3km Amphibienschutzzaun, Schutzmaßnahmen für die Haselmaus
- Landschaftsbild: Ausgleichszahlung in Höhe von 390.000€
Solarpark Wieslensdorf PV-Anlage
- Inbetriebnahme: Juni 2022
- Erweiterung: um 286 kWp im August 2023
- Anlagenfläche: ca. 1,4 Hektar
- Anzahl PV-Module: 2.200
- Stromerzeugung: ca. 1,3 Mio. kWh pro Jahr
- Versorgung: Strom für ca. 420 Durchschnittshaushalte jährlich
- CO₂-Einsparung: ca. 70 Tonnen pro Jahr
- Gesamtleistung: ca. 1.200 kWp
- Netzanschluss: direkt auf dem Gelände über eine Trafo- und Übergabestation in die Freileitung der Netze BW
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