Erneuerbare Energien

Kommunale Wärmeplanung

Freiwillige Erstellung einer Planung für die gesamte Gemeinde

Im Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist die kommunale Wärmeplanung verankert. Durch eine kommunale Wärmeplanung können alle Kommunen in Baden-Württemberg einen Fahrplan hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 erarbeiten. Diese Strategie berücksichtigt die aktuelle Situation im Gebäudebestand und in der Versorgungsstruktur. In Kombination mit einer umfassenden Erhebung der vorhandenen Potenziale an erneuerbaren Energien wird dann ein Zielszenario entwickelt. Dieses beschreibt, wo in der Kommune welche Wärmeversorgungsstruktur in den nächsten Jahrzehnten weiter ausgebaut wird. Die kommunale Wärmeplanung legt den Grundstein für eine zukunftsweisende Wärmeversorgung im Gemarkungsgebiet von Obersulm. Sie sollte als Chance für die Gemeinde Obersulm und Ihrer Bewohner gesehen werden, systematisch die Wärmeversorgung klimaneutral umzubauen.

Freiwillige Kommunale Wärmeplanung in Obersulm

Mit Beschluss der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2023 wurde die Verwaltung dazu ermächtigt, eine freiwillige kommunale Wärmeplanung nach Maßgabe des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg zu erstellen. Im Nachgang dazu wurde der Förderantrag für die Wärmeplanerstellung beim PTKA (Projektträger Karlsruhe) gestellt. 

Der Planungshorizont und der Förderzeitraum erstrecken sich über 12 Monate. Damit werden die Ergebnisse bis November 2025 fertiggestellt. Im Projektablauf sind verschiedene Akteursbeteiligungen für die Einbindung der Bevölkerung und des Gemeinderates geplant.


Zurück zur Übersicht